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Lernfahrausweis

Um einen Lernfahrausweis beantragen zu können benötigst du die Bestätigung für einen bestandenen Nothilfekurs (maximal 6 Jahre alt) und einen Sehtest vom Optiker (maximal 2 Jahre alt, auf dem Antragsformular).

Auf der Website des Strassenverkehrsamts findest du das Antragsformular zur Erteilung eines Lernfahrausweises. Diesen Antrag legst du persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder beim Strassenverkehrsamt vor. Dazu musst du unbedingt einen gültigen Ausweis (Identitätskarte, Pass; Nicht-SchweizerInnen: Ausländerausweis im Original), ein farbiges Passfoto und die Nothilfekurs-Bestätigung mitnehmen. Die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters machen.

Nach der Anmeldung erhältst du ein Bestätigungsschreiben vom Strassenverkehrsamt, mit dem du dich im Internet für einen Theorieprüfungstermin registrieren kannst. Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis. 

Lernfahrten der Kategorie B dürfen nur mit einer Begleitperson nach deren 23. Geburtstag unternommen werden, sofern diese seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt. Lernfahrten sind grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz erlaubt. Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug befestigt sein.

Theorieprüfung

Auf der rechten Seite findest du einige Lehrmittel, mit denen du dich auf die Theorieprüfung vorbereiten kannst.

Für die Autoprüfung (Kategorie B) werden 50 Fragen gestellt, von denen du 90 Prozent richtig beantworten musst.

Unter der Website www.fahrschultheorie.ch kannst du die Theorie Software herunterladen und gleich loslegen.

Website  

www.fahrschultheorie.ch

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